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   BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06   

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https://dejure.org/2007,2742
BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 (https://dejure.org/2007,2742)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 (https://dejure.org/2007,2742)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 (https://dejure.org/2007,2742)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kürzung eines tarifvertraglichen Anspruchs auf ein 13. Monatseinkommen durch Betriebsvereinbarung; Zuständigkeit eines Konzernbetriebsrates oder Gesamtbetriebsrates für eine konzerneinheitliche Regelung

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Einzelbetriebsrates bei der Kürzung konzerneinheitlicher Leistungen

  • Judicialis

    BetrVG § 58 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; Tarifliche Öffnungsklausel für freiwillige, die Arbeitnehmer belastende Betriebsvereinbarungen; Theorie der "subjektiven Unmöglichkeit"; Beauftragung des Konzernbetriebsrats

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; Tarifliche Öffnungsklausel für freiwillige, die Arbeitnehmer belastende Betriebsvereinbarungen; Theorie der "subjektiven Unmöglichkeit"; Beauftragung des Konzernbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung tariflicher Leistungen im Konzern aufgrund freiwilliger Betriebsvereinbarung zulässig ? Örtlicher Betriebsrat zuständig ? Theorie der Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats wegen subjektiver Unmöglichkeit gilt für belastende Regelung nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 152
  • NZA 2007, 1184
  • DB 2007, 2377
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Daher kann dahinstehen, ob Tarifverträge in solchen Angelegenheiten, in welchen sie Beteiligungsrechte des Betriebsrats erweitern, die über die gesetzlichen hinausgehen, uneingeschränkt über die Zuständigkeit auf Seiten des Betriebsrats disponieren können (vgl. dazu, dass in Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG ein Tarifvertrag keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen kann, BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36, zu B III 1 b der Gründe; entsprechend zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 a aa der Gründe mwN).

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" iSd. § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die "subjektive Unmöglichkeit" gemeint (vgl. 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe mwN; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18, zu B I 2 c bb der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36, zu B III 1 a der Gründe).

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" iSd. § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die "subjektive Unmöglichkeit" gemeint (vgl. 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe mwN; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18, zu B I 2 c bb der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36, zu B III 1 a der Gründe).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36, zu B III 1 b der Gründe; entsprechend zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 a aa der Gründe mwN).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Eine Beauftragung des Konzernbetriebsrats durch den Betriebsrat käme jedoch nach § 54 Abs. 2 BetrVG nur dann in Betracht, wenn es im Unternehmen der Beklagten keinen von den Betriebsräten errichteten Gesamtbetriebsrat, sondern lediglich einen Betriebsrat gäbe (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 c der Gründe).
  • LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05

    Tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. November 2005 - 8 Sa 265/05 - aufgehoben.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Diese Aufgabe weisen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat und § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf den einzelnen Betrieb oder zumindest das Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene bzw. der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 3 a der Gründe mwN).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" iSd. § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die "subjektive Unmöglichkeit" gemeint (vgl. 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe mwN; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18, zu B I 2 c bb der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (vgl. etwa BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - ZIP 2007, 1129, zu C II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
    Dies gilt auch in einem Konzernverbund (vgl. auch BAG 20. August 1986 - 4 AZR 272/85 - BAGE 52, 380).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen Regelung nicht, um die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen; vielmehr muss hierfür ein zwingendes Erfordernis bestehen (vgl. etwa 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 58 Nr. 1).

    Diese Aufgabe weisen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat und § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf den einzelnen Betrieb oder zumindest das Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene bzw. der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 17 mwN, AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 58 Nr. 1).

    Sie kann sich danach aus objektiv zwingenden Gründen oder aus der "subjektiven Unmöglichkeit" einer Regelung auf Betriebs- oder Unternehmensebene ergeben (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 18, aaO).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 20, aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Diese Aufgabe weisen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat und § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf den einzelnen Betrieb oder zumindest das Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene bzw. der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Zwar kann der Arbeitgeber bei einer freiwilligen Leistung grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er die Leistung gewährt, welchen Dotierungsrahmen er dafür zur Verfügung stellen will und an welchen Empfängerkreis er diese zu erbringen bereit ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - zu B II der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Entscheidend sind der Inhalt sowie das Ziel, das durch die Regelung erreicht werden soll (BAG v. 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248; BAG v. 19.06.2007 - 1 AZR 454/06, AP Nr. 4 zu § 58 BetrVG 1972; BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, NZA 2007, 399; LAG Köln v. 03.07.1987 - 5 TaBV 11/87; Fitting, § 58 Rz.10; Däubler/Kittner/Klebe, § 58 Rz. 26).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 20, BAGE 123, 152) .
  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

    Eine solche wird angenommen, wenn eine auf die einzelnen Betriebe beschränkte Regelung deshalb nicht möglich ist, weil der Arbeitgeber den der Mitbestimmung unterfallenden Regelungsgegenstand mitbestimmungsfrei so vorgegeben hat, dass eine Regelung nur betriebsübergreifend erfolgen kann (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18) .

    Damit steht es zugleich in ihrer Macht, die Ebene vorzugeben, auf der die Mitbestimmung bei der Verteilung der Leistung zu erfolgen hat (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - aaO) .

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16

    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach

    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06; BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

    Die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06, NZA 2007, 1184 Rn. 18; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Aufgrund der dargestellten Rechtsprechung (BAG 19.06.2007 a.a.O. Rn. 18; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24) geht die erkennende Kammer im Rahmen von § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ebenfalls von diesen Grundsätzen aus.

    Entscheidend ist aber, dass maßgeblich für die Zuständigkeitsabgrenzung immer die konkreten Umstände im Konzern und in den einzelnen Unternehmen sind (BAG 19.06.2007 a.a.O. Rn. 20; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Mehrere rechtlich selbständige Arbeitgeber sind auch im Konzernverbund nicht verpflichtet, ihre Arbeitnehmer ebenso zu behandeln wie die anderen Arbeitgeber (BAG 19.06.2007 a.a.O. Rn. 21).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Hierbei kann es sich um eine Unmöglichkeit aus objektiv zwingenden Gründen handeln als auch um eine subjektive Unmöglichkeit (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - BAGE 127, 146; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 17).

    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie auch von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Gesamtbetriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - BAGE 133, 373; BAG 19. Juni 2007 aaO).

  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Ein derartiger Fall der "subjektiven Unmöglichkeit" der Regelung auf rein betrieblicher Ebene liegt nicht vor, wenn es nicht um die Verteilung von Leistungen geht, die der Arbeitgeber freiwillig zur Verfügung stellt, sondern wenn dieser des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung bedarf, um eine von ihm an sich geschuldete Leistung zu kürzen oder Regelungen zu treffen, welche die Arbeitnehmer belasten (vgl.: BAG, Urt. v. 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 - m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10

    Einigungsstelle - Insolvenz Sozialplan - Spruchanfechtung durch Gesamtbetriebsrat

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2018 - 6 TaBV 1496/18

    Konzernbetriebsrat - Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 1394/22

    Sonderzahlung - Ausschluss eines Konzernbetriebs vom Geltungsbereich einer

  • ArbG Bayreuth, 13.12.2021 - 1 BV 1/21

    Arbeitnehmer, Betriebsrat, Leistungen, Unterlassungsanspruch, Arbeitgeber,

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.09.2021 - AS 9/21
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